Kosten & FAQ
Herzlich Willkommen - Fühlen Sie sich eingeladen!
Unisono - klinische Paartherapie & Psychotherapie im Kreis Borken
So läuft eine Beratung bei mir ab
In meiner Privatpraxis finden Sie einen geschützten Rahmen, um neue Perspektiven zu gewinnen – als Einzelperson oder als Paar.
Der erste Schritt ist ganz unkompliziert:
Nutzen Sie das
kostenfreie Erstgespräch (ca. 45 Minuten). So können Sie in Ruhe herausfinden, ob Sie sich wohlfühlen und wie eine Zusammenarbeit aussehen könnte. Lassen Sie uns gemeinsam erste Ziele finden und die nächsten Schritte besprechen. Mein Ziel ist Entlastung für Ihr System.
🔹 flexible Terminbuchung
- Flexible Terminbuchung – so, wie es in Ihren Alltag passt
- Abrechnung am Monatsende
Im Kennenlerngespräch finden wir gemeinsam heraus, was am besten zu Ihnen passt. Doch womit muss ich rechnen?
- Erstgespräch sind immer kostenfrei !
- alle weiteren Gespräche werden monatlich abgerechnet. Paketbuchungen sind in der Paketlogik meist günstiger - Sie können allerdings auch Termine ohne Paketbindung buchen.
- Die Paarberatung startet nach dem Erstgespräch mit jeweils einem Einzelgespräch, einem Diagnostikpaket und einem gemeinsamen Auswertungsgespräch. Die Termine sollten hier zeitnah gelegt werden. Für alle weiteren Termine gilt in der Regel ein Beratungsabstand von 3 bis 4 Wochen, sodass Sie mit gut einem Termin pro Monat rechnen müssen.
- Die Einzelberatung startet nach dem kostenfreien Erstgespräch. Rechnen Sie auch für die Einzelberatung mit Beratungsabständen von 3 bis 4 Wochen, sodass Sie sich ca. einen Termin pro Monat freihalten sollten.
- In der Regel nehmen Kunden (Paarberatung und Einzelberatung) insgesamt und je nach Anliegen zwischen 7 und 12 Termine in der Praxis wahr. Rechnen Sie, je nach Beratungsdauer, zwischen 90 und 125 Euro pro Stunde, sodass sich die Beratung finanziell zwischen ca. 600 bis 1500 Euro bewegt und etwa 7 bis 15 Monate Zeit in Anspruch nimmt
Termine & Verfügbarkeit
- Vormittagstermine meist kurzfristiger verfügbar als Nachmittage
- Sitzungen finden in der Regel alle 3 Wochen statt, sodass mit einem Termin pro Monat gerechnet werden kann.
- Die Terminvergabe erfolgt online und flexibel
Kurse
Gesundheitskurse werden in der Regel über die gkV refinanziert. Sie gehen hier zunächst in Vorleistung, nehmen den Kurs zu den vereinbarten Terminen wahr und erhalten anschließend anteilig oder vollständig (je nach Krankenkasse) die Kursgebühren wieder zurück. Kursgebühren variieren und können über die Kursseite eingesehen werden.
Fairness ist mir wichtig
Auch in schwierigen finanziellen Situationen (z. B. Krankheit, Arbeitslosigkeit, Alleinerziehung) ist eine vergünstigte Beratung möglich. Sprechen Sie mich einfach an – wir finden gemeinsam eine faire Lösung.
Was ist bei der Kostenerstattung realistisch?
Unsere Leistungen in psychologischer Beratung und Paarberatung sind in der Regel Selbstzahlerleistungen. Es gibt jedoch einige Wege, sich Kosten anteilig erstatten oder indirekt refinanzieren zu lassen.
1. Gesetzliche Krankenkasse (GKV)
- Eine reguläre Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse ist für unsere Beratungsleistungen in der Regel nicht möglich.
In besonderen Einzelfällen kann im Rahmen eines Kostenerstattungsverfahrens eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse geprüft werden. Dies ist jedoch grundsätzlich direkt mit Ihrer Krankenkasse abzuklären und betrifft regelmäßig approbierte psychotherapeutische Leistungen.
2. Private Krankenversicherung / Zusatzversicherung
- Je nach Tarif teilweise Kostenerstattung möglich.
- Manche Tarife erstatten Leistungen bei nicht kassenzugelassenen Behandler:innen (z. B. in Heilpraktiker-/Alternativtarifen).
- Wichtig: Vor Beginn direkt bei Ihrer Versicherung nachfragen, ob und in welcher Höhe eine Erstattung vorgesehen ist.
3. Arbeitgeber / EAP / Mental-Health-Programme
- Viele Unternehmen übernehmen Kosten im Rahmen von EAP, Mental-Health-Budgets oder betrieblicher Gesundheitsförderung – insbesondere bei Stress, Burnout-Gefährdung, Konflikten, Wiedereingliederung oder anderen Problemlagen mit Bezug zur Arbeitsfähigkeit und Fehlzeiten. Die Kostenübernahme und der Umfang der Beteiligung richten sich nach den Regelungen Ihres Arbeitgebers oder des jeweiligen EAP-Anbieters.
- Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre HR-/Personalabteilung.
- Wichtig: Für eine Kostenübernahme ist in der Regel erforderlich, dass der Arbeitgeber vorab Kontakt mit der Praxis aufnimmt und eine individuelle oder unternehmensbezogene Vereinbarung trifft.
4. Steuerliche Berücksichtigung
- Je nach Situation können Kosten im Einzelfall als Werbungskosten, Betriebsausgaben oder außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.
- Bitte klären Sie das mit Ihrer Steuerberatung.
- Sie erhalten von mir eine transparente Rechnung zur Einreichung.
5. Paar- und Familienberatung (Sonderfälle)
- In Einzelfällen kann eine Unterstützung über Arbeitgeber/EAP möglich sein, wenn die Belastung die Arbeitsfähigkeit beeinflusst.
- Bei familienbezogenen Problemlagen, insbesondere wenn Kinder betroffen sind, kann in seltenen Fällen eine Unterstützung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe über das Jugendamt oder familienbezogene Stellen erfolgen.
- Voraussetzung ist die individuelle Prüfung, Feststellung des Hilfebedarfs sowie die Begleitung durch das Jugendamt (Einzelfallhilfe).

